Gewährleistung und Garantie
Beim Kauf eines Fahrzeugs bei uns haben Sie Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung. Viele Hersteller geben zusätzlich eine eigene Garantie. Auf dieser Seite erklären wir kurz den Unterschied. Darunter finden Sie die offiziellen Informationen der Europäischen Union.
Gesetzliche Gewährleistung
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie gilt gegenüber uns als Verkäufer, wenn Ihr Fahrzeug bei der Übergabe einen Mangel hat. In der EU gilt sie für Neuwagen mindestens zwei Jahre. Bei Gebrauchtwagen kann sie auf mindestens ein Jahr verkürzt werden. Welche Rechte Sie genau haben, zeigt das EU-Gewährleistungslabel unten. Weitere Informationen finden Sie auf dem EU-Portal zu Ihren Gewährleistungsrechten.
Herstellergarantie (Haltbarkeitsgarantie)
Eine Herstellergarantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers. Sie gilt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung und schränkt diese nicht ein. Gibt ein Hersteller eine kostenlose Garantie von mehr als zwei Jahren auf das gesamte Fahrzeug, wird sie mit dem EU-GARAN-Label gekennzeichnet. Das Label zeigt, wie lange die Garantie für die jeweilige Marke und das jeweilige Modell gilt. Mehr dazu erfahren Sie auf dem EU-Portal zur Haltbarkeitsgarantie.
Die genauen Garantiebedingungen legt der jeweilige Hersteller fest. Unser Verkaufsteam hilft Ihnen gern weiter.
Mit einem Klick auf das jeweilige Label gelangen Sie zu den Informationen der Europäischen Union. Alternativ können Sie den QR-Code mit der Kamera Ihres Smartphones scannen.

Cadillac OPTIQ, LYRIQ und VISTIQ




Corvette




